Gymnasiale Oberstufe (GO) und Berufliches Gymnasium (BG)

Die Gymnasiale Oberstufe und das Berufliche Gymnasium und doppeltqualifizierende Bildungsgänge sind studienqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe.

Das Ziel ist die allgemeine Hochschulreife aber auch der Weg in eine berufliche Ausbildung. Die gemeinsame Verordnung über die Bildungsgänge gestaltet die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung.

Die Zugangsvoraussetzung für GO und BG ist der Mittlere Abschluss mit bestimmten Noten. GO und BG umfassen die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und gliedern sich in eine Einführungsphase (11) und in eine Qualifikationsphase (12 und 13).

Die zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten werden als Weg zu selbstständigem Lernen, reflektierendem Denken und Handeln beschrieben. Merkmal des Unterrichts ist das wissenschaftspropädeutische Arbeiten, das exemplarisch in wissenschaftliche Fragestellungen, Kategorien und Methoden einführt. Individuelle Schwerpunktsetzung wird im Rahmen verbindlicher Auflagen ermöglicht.

Im Unterschied zur gymnasialen Oberstufe allgemein bildender Gymnasien wird das berufliche Gymnasium durch berufliche Fachrichtungen geprägt, die sich in Wirtschaft, Technik, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Agrarwirtschaft gliedern. Das BG vermittelt in der gewählten Fachrichtung Teile einer Berufsausbildung.

Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der Ausbildung. Mit der erfolgreich abgelegten Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife, bei Erfüllung der Voraussetzungen die Fachhochschulreife erworben.

Seit dem Schuljahr 2006/07 legen alle Schüler das hessische Landesabitur ab. Es ist eine Kombination aus zentralen, also vom Kultusministerium zur Bearbeitung vorgesehenen Prüfungsaufgaben und nach wie vor dezentralen, von den einzelnen Lehrkräften vor Ort erarbeiteten Prüfungsteilen. Zentral geprüft werden alle Leistungskurse und die Fächer des dritten – schriftlichen – Abiturprüfungsfaches. Dezentral geprüft wird, wie bisher, in der mündlichen (vierten) Prüfung und in der fünften Prüfungsleistung, in der eine Wahlmöglichkeit zwischen einer mündlichen Prüfung, einer Präsentationsprüfung oder einer besonderen Lernleistung besteht.

Übergang und Aufnahme

In die GO und BG kann mit Mittlerem Abschluss aufgenommen werden, wer von der Klassenkonferenz der abgebenden Schule, in der alle Fächer der Jahrgangsstufe 10 auf den Mittleren Abschluss ausgerichtet waren, als geeignet für den Übergang in die GO und das BG beurteilt wurde.

Die Eltern oder die volljährigen Schüler richten bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres einen schriftlichen Antrag über die abgebende Schule an die Schulleitung der angehenden Schule. Für den Übergang in das berufliche Gymnasium ist die Fachrichtung anzugeben.

Die Schulleitung der abgebenden Schule reicht den Antrag bis zum 1. März weiter und fügt eine Eignungsfeststellung bei, über die von der Konferenz der den Schüler unterrichtenden Lehrkräfte entschieden wurde. Die aufnehmende Schule teilt den Eltern oder dem volljährigen Schüler schriftlich bis spätestens zum 1. Mai mit, dass die Aufnahme erfolgt, wenn die Voraussetzungen auch am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfüllt sind.

Schüler, die bisher noch keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache als Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht spätestens ab der Jahrgangsstufe 9 hatten, können nur dann aufgenommen werden, wenn die Schule in der Lage ist, in der Einführungsphase mit einer zweiten Fremdsprache zu beginnen und diese bis zum Ende der Qualifikationsphase mit mindestens drei Jahreswochenstunden fortzuführen.

 Verweildauer

Der Besuch von GO und BG dauert in der Regel drei, höchstens vier Jahre. Die Mindestdauer der GO beträgt zwei Jahre. In zwei Jahren können Schüler die Oberstufe nur durchlaufen, wenn sie am Ende der Jahrgangsstufe 10 vorzeitig in die Jahrgangsstufe 12 versetzt wurden oder ihre Leistungen am Ende des ersten Halbjahres der Einführungsphase erheblich über den Leistungen der Mitschüler der Jahrgangsstufe liegen, ihnen auf Antrag gestattet wurde, Kurse der Qualifikationsphase, die für das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 12 vorgesehen sind, zu besuchen und Leistungen aus der Einführungsphase bei der Gesamtqualifikation angerechnet werden können. Ein verkürzter Durchgang durch die gymnasiale Oberstufe ist für geeignete Schüler auch durch vorzeitiges Eintreten in die zweite Hälfte der Einführungsphase möglich.

Die Mindestdauer des beruflichen Gymnasiums beträgt drei Jahre.

 Doppelqualifizierende Bildungsgänge

Nach dem erfolgreichen Abschluss des beruflichen Gymnasiums mit einschlägiger beruflicher Fachrichtung besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines vierzehnten Schuljahres eine vollschulische berufliche Ausbildung zu absolvieren. Die berufliche Ausbildung schließt mit einer Prüfung zur staatlich geprüften Assistentin oder zum staatlich geprüften Assistenten ab.