Berufsfachschule

  • Zweijährige Berufsfachschule, die zu einem mittleren Bildungsabschluss führt (BFS)

Die zweijährige BFS vermittelt eine breit angelegte berufsfeldbezogene Grundbildung oder bereitet fachrichtungsbezogen auf eine berufliche Ausbildung vor. Sie verbindet die Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt mit dem Erwerb eines dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses.

Es erfolgt eine Anrechnung des erfolgreichen Besuchs auf die Berufsausbildung. Das Abschlusszeugnis erhält einen entsprechenden Vermerk. Die Ausbildung erfolgt in Vollzeitform. Für Schüler der Schulen für Blinde, Seh- oder Hörgeschädigte kann die Ausbildung drei Jahre dauern.

Die zweijährigen BFS bestehen für folgende Berufsfelder: Wirtschaft und Verwaltung, Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Holztechnik, Textiltechnik und Bekleidung, Chemie/Physik/Biologie, Drucktechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Körperpflege, Ernährung und Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft und die Berufsrichtungen – Medizinisch-technische und krankenpflegerische Berufe – sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe.

Zugangsvoraussetzungen

In die zweijährige Berufsfachschule können Schüler aufgenommen werden, die über den qualifizierenden Hauptschulabschluss verfügen oder den Hauptschulabschluss

und von der abgebenden Schule in einem schriftlichen Gutachten für geeignet gehalten werden. Bei Eintritt darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, keine duale Berufsausbildung oder der Besuch einer anderen zweijährigen BFS von mehr als einem Jahr vorliegen. Ausnahmefälle entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit der abgebenden Schule.

Aufnahme

Die Anmeldung erfolgt nach vorheriger Beratung der Eltern und der Schüler durch die Lehrer über die bisher besuchte Schule bis spätestens 30. April.

 

  • Einjährige Berufsfachschule

Die einjährigen Berufsfachschulen vermitteln fachtheoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten als Grundausbildung und setzen einen Mittleren Abschluss voraus.

In Hessen gibt es die Einjährige Berufsfachschule für Wirtschaft (Höhere Handelsschule-HH) und Einjährige Berufsfachschule für Ernährung/Hauswirtschaft.

Der erfolgreiche Besuch kann in einschlägigen Ausbildungsberufen angerechnet werden. Der Abschluss der HH verschafft erfahrungsgemäß ihren Absolventen gute Startvoraussetzungen für eine unmittelbar anschließende Ausbildung in kaufmännisch-verwaltenden Berufen, da bereits erworbene Fertigkeiten (z. B. Maschineschreiben) und Kenntnisse (z. B. in Büroorganisation) die Einarbeitungszeit von Azubis verkürzt.

  •  Einjährige Fachschulen

Die Ausbildung an den einjährigen Fachschulen baut auf der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie auf einer einschlägigen, mindestens einjährigen, beruflichen Tätigkeit auf. Die Ausbildung erfolgt in den Fachrichtungen Bürokommunikation, Gartenbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Maler und Lackierer, Milchwirtschaft und Molkereiwesen, Verkauf, Weinbau.

 

  • Zweijährige Höhere Berufsfachschulen (Assistentenberufe), die auf einem mittleren Abschluss aufbauen

Aufgaben und Fachrichtungen

Die zweijährige Höhere Berufsfachschule führt zu einem schulischen Berufsabschluss. Sie vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um im Assistentenberuf der gewählten Fachrichtung tätig zu sein.

Die zweijährige Höhere Berufsfachschule gliedert sich in folgende Fachrichtungen:

Bekleidungstechnik, Biologietechnik, Bürowirtschaft, Chemietechnik mit den Schwerpunkten Laboratoriumstechnik–Lebensmittelanalytik–Umweltanalytik, Datenverarbeitungstechnik, Fremdsprachensekretariat, Hotellerie/Gastronomie/Fremdenverkehrswirtschaft, Informationsverarbeitung–Technik, Informationsverarbeitung–Wirtschaft, Maschinenbautechnik, Physiktechnik, Systemgastronomie, Umweltschutztechnik

Wer die Ausbildung mit der Abschlussprüfung erfolgreich beendet hat, ist berechtigt, je nach gewählter Fachrichtung die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r <Name der Fachrichtung> Assistent/in“, ergänzt um die Bezeichnung des vorhandenen Schwerpunkts, zu führen. Teilnehmer des entsprechenden Zusatzunterrichts können nach Ablegen einer Zusatzprüfung die Fachhochschulreife erlangen.

Zugangsvoraussetzung, Aufnahme

Die Aufnahme in die zweijährige Höhere Berufsfachschule setzt voraus:

die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder

ein Zeugnis über den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder

ein Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule oder

ein Zeugnis der Fachschulreife oder

ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Aufgenommen werden kann nur, wer bis zum 30. April das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen entscheidet das Staatliche Schulamt. Die Aufnahme ist durch die abgebende Schule spätestens am 30. April bei der zweijährigen Höheren Berufsfachschule zu beantragen. Dem Antrag sind die vorgeschriebenen Unterlagen beizufügen.

Verweildauer, Teilnahme am Unterricht

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Ausbildungsjahre. Die Verweildauer ist auf vier Jahre begrenzt. Die Ausbildung erfolgt im Vollzeitunterricht. Am Ende des 1. Ausbildungsjahres entscheidet die Zulassungskonferenz, der an der Ausbildung der Schüler beteiligten Lehrkräfte, über die Zulassung zum 2. Ausbildungsjahr.