Berufsschule (BS)

Die Berufsschule vermittelt im Rahmen der dualen Ausbildung eine berufliche Grund- und Fachbildung und erweitert die allgemeine Bildung. Der Unterricht in der Berufsschule umfasst Pflicht-, Wahlpflicht-, Wahlunterricht und Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife. Der berufsbezogene Unterricht und die Fächer Deutsch/Fremdsprachen, Politik und Wirtschaft, Religion/Ethik sowie Sport werden als Pflichtunterricht erteilt. Im Wahlpflichtunterricht können Mathematik, musisch-kulturelle Unterrichtsangebote, Naturwissenschaften sowie Fremdsprachen und Stütz- und Förderunterricht sowie Zusatzqualifikationen angeboten werden. Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife kann in Kooperation mit anderen beruflichen Schulen angeboten werden.

 

Gliederung der Berufsfachschule

Die BS gliedert sich in der Regel in die Grundstufe und die darauf aufbauende Fachstufe. Die Grundstufe umfasst ein Schuljahr, die Fachstufe in der Regel zwei Schuljahre. Berufsschüler, deren Ausbildungszeit aufgrund von Anrechnungsverordnungen um ein Jahr verkürzt wurde, sollen in die Fachstufe aufgenommen werden. Für Berufsschüler ohne Ausbildungsverhältnis werden besondere Bildungsgänge eingerichtet, die auf eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit vorbereiten und zu einem nachträglich zu erwerbenden Schulabschluss führen. Berufsschüler ohne Ausbildungsverhältnis können nach ihren Interessen und Neigungen am Unterricht in den Grund- und Fachstufen für Auszubildende teilnehmen. Für sie können auch eigene Lerngruppen eingerichtet werden.

 

Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses

Berufsschüler, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens das Abgangszeugnis der Klasse 8 einer allgemein bildenden Schule nachweisen. In das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist in diesen Fällen folgender Zusatz aufzunehmen: „Dieses Zeugnis ist dem Abschlusszeugnis der Hauptschule gleichwertig.“

 

Erwerb eines dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses

Berufsschüler mit Ausbildungsverhältnis erhalten einen dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie den Hauptschulabschluss und fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen haben oder im Verlauf des Berufsschulbesuchs abschließen und im Abschlusszeugnis der Berufsschule einen gewichteten Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreichen. In das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist folgender Zusatz aufzunehmen: „Dieses Zeugnis ist dem Mittleren Abschluss gleichwertig.“

 

Erwerb eines der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses

Berufsschüler, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Nachweis des Mittleren Abschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses beim Eintritt in die Berufsschule und Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem gewichteten Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 und regelmäßige Teilnahme an Zusatzunterricht und den Abschluss der folgenden drei schriftlichen Prüfungen mit mindestens ausreichenden Leistungen: a) Deutsch/Kommunikation, b) fremdsprachlicher Bereich, c) mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich und Nachweis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.