Verbundene Haupt- und Realschule

Haupt- und Realschulen, die miteinander verbunden sind, können in den Jahrgangsstufen 5 und 6 mit einer Förderstufe beginnen. In der verbundenen Haupt- und Realschule kann der Unterricht teilweise, mit Zustimmung des Staatlichen Schulamtes auch insgesamt, die erste Fremdsprache und das Fach Deutsch ab der Jahrgangsstufe 7 und das Fach Mathematik ab der Jahrgangsstufe 8 ausgenommen, schulzweigübergreifend erteilt werden. Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler teilweise am Unterricht des anderen Zweiges teilnehmen; dabei setzt die Teilnahme am Unterricht eines Bildungsganges mit höheren Anforderungen Eignung voraus.

Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen

Die Durchlässigkeit zwischen der Haupt- und Realschule wird durch die teilweise/vollständige Teilnahme am Unterricht eines Schulzweigs der höheren oder der niedrigeren Anspruchsebene verwirklicht. Durch schulzweigübergreifend erteilten Unterricht ergibt sich für Schülerinnen und Schüler des Hauptschulzweigs die Möglichkeit, bei entsprechender Begabung auch am Unterricht des Realschulzweigs teilzunehmen. Über den genauen Umfang dieses Unterrichts entscheidet die Schulkonferenz; ausgenommen sind jedoch die Erste Fremdsprache und das Fach Deutsch ab der Jahrgangsstufe 7 und das Fach Mathematik ab der Jahrgangsstufe 8.

Abschluss

Nach dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule ist bei Eignung der Übergang in die Realschule zulässig. Die Jahrgangsstufen 9 und 10 sind so zu gestalten, dass der Übergang erleichtert wird. Der Hauptschulabschluss, der qualifizierende Hauptschulabschluss und der mittlere Abschluss (Realschulabschluss) werden mit der erfolgreichen Teilnahme an einer Prüfung mit landesweit einheitlichen Anforderungen erworben.