Die Aufgaben des Klassenlehrers nimmt der Tutor (Anm.; Tutor, lat. Lehrer und Ratgeber von Studenten z. B. bei praktischer pädagogischer Ausbildung) in Zusammenarbeit mit dem Studienleiter der gymnasialen Oberstufe oder der zuständigen Abteilungsleiterin oder dem zuständigen Abteilungsleiter des beruflichen Gymnasiums wahr. Der Tutor gibt dem Schüler insbesondere die Informationen und Hilfen, die erforderlich sind, um die Auflagen dieser Verordnung erfüllen zu können.
In der Einführungsphase regelt die Schule unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, wer die Aufgaben des Tutors wahrnimmt und in welcher Form dies geschieht.
In der Qualifikationsphase ist der Tutor in der Regel die Lehrkraft eines Leistungskurses. In diesem Kurs kann deshalb zu den für einen Leistungskurs vorgesehenen Unterrichtsstunden je Woche eine Tutorenstunde hinzugefügt werden. Dies gilt jedoch höchstens für etwa die Hälfte der Leistungskurse. Da Beratungs- und Betreuungsaufgaben im Laufe des Schuljahres mit unterschiedlicher Dichte auftreten, werden die Stunden dieser Leistungskurse flexibel für Unterricht und Tutorenaufgaben genutzt.
Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann es auch zweckmäßig sein, dass die Lehrkraft eines von dem Schüler belegten Grundkurses Tutor ist oder dass der Schüler den Tutor unabhängig von den Kursen und Fächern wählt, die er besucht. Die (nach Abs. 3 Verordnung Bildungsgänge und Abitur) festgestellte Anzahl der Tutorenstunden wird dadurch nicht verändert. Die Zahl der von einem Tutor zu betreuenden Schüler soll nicht erheblich von der durchschnittlichen Lerngruppengröße in der Jahrgangsstufe abweichen. Im Stundenplan kann eine Tutorenstunde eingeplant werden, die für Schüler und Lehrer verbindlich ist.