In Abendhauptschulen und Abendrealschulen kann aufgenommen werden, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und weder eine allgemein bildende Schule noch eine berufliche Vollzeitschule besucht. In ein Abendgymnasium oder ein Hessenkolleg kann aufgenommen werden, wer eine Vorbildung nachweist, die mindestens dem Hauptschulabschluss entspricht, bei Eintritt in die Einführungsphase mindestens 19 Jahre alt ist, bei Eintritt in die Einführungsphase eine Berufsausbildung abgeschlossen hat,… mehr lesen →