Es wird unterschieden:
Schule mit Pädagogischer Mittagsbetreuung
Pädagogische Mittagsbetreuung an mindestens 3 Tagen bis 14.30 Uhr.
Zusätzliche pädagogische Arbeit am Nachmittag im Bereich der Hausaufgabenbetreuung der Fördermaßnahmen sowie der erweiterten Angebote im Wahl- und Freizeitbereich.
Die Teilnahme ist freiwillig. Nach der Anmeldung durch die Eltern besteht jedoch die Pflicht zur Teilnahme für den Anmeldungszeitraum.
Ganztagsschule mit offener Konzeption
5 Nachmittage pro Woche in der Regel von 7.30 bis 17 Uhr, freitags mindestens von 7.30 bis 14 Uhr.
Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schüler freiwillig.
Nach deren Anmeldung durch die Eltern besteht jedoch Anwesenheitspflicht für den Anmeldungszeitraum.
Ganztagsschule mit gebundener Konzeption
5 Nachmittage pro Woche, bietet nachmittäglichen Pflichtunterricht sowie unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten in der Regel von 7.30 bis 17 Uhr, freitags mindestens von 7.30 Uhr bis 14 Uhr.
Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. Nach der Anmeldung durch die Eltern besteht auch bei freiwilligen Angeboten die Anwesenheitspflicht für den Anmeldungszeitraum.