Fachschule der Sozialpädagogik
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder als Erzieher selbstständig und verantwortlich tätig zu sein. Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieher/in“. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik kann die Fachhochschulreife zuerkannt werden, sofern am Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife teilgenommen und die entsprechende Zusatzprüfung bestanden wurde.
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die insgesamt dreijährige Ausbildung gliedert sich in zwei Jahre fachtheoretische und ein Jahr berufspraktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Die überwiegend fachtheoretische Ausbildung wird mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen. Das Berufspraktikum wird mit einer methodischen Prüfung abgeschlossen. Es kann die überwiegend fachtheoretische Ausbildung im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt auf bis zu vier Schuljahre verteilt werden (Teilzeitform).
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahme setzt den Mittleren Abschluss sowie einen Berufsabschluss als Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in oder den Abschluss einer einschlägig anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder die Zulassung und die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung voraus. Das Verfahren dazu regelt die Fachschule.