Einschlägiger Beruf

Ein einschlägiger Beruf ist entweder: ein Beruf aus dem Berufsfeld z. B. kaufmännischer Berufe oder keinem Berufsfeld formal zugeordnet, aber aufgrund des Profils einer vorhandenen Fachrichtung einem Berufsfeld zuordenbar (z.B. Arzthelferin) oder
kein anerkannter Ausbildungsberuf laut Berufsbildungsgesetz aber mit mind. zweijähriger systematischer Ausbildung und inhaltlicher Ausrichtung entsprechend einer Fachrichtung der Fachoberschulen (FOS) oder der Fachschulen, meistens bei neu entstehenden Berufsbildern sowie Ersatzschulen etc. (Quelle: W. Lippe, HKM).