Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Aufgaben, Berechtigung

Das BGJ vermittelt eine berufsfeldbezogene Grundbildung, erweitert die allgemeine Bildung, eröffnet die Möglichkeit einer gestuften Berufswahlentscheidung und sichert auf diese Weise den Übergang zwischen Schule und Arbeitswelt. Das BGJ in vollzeitschulischer Form schließt mit einer Prüfung ab.

Eine Anrechnung des erfolgreichen Besuchs des BGJ in vollzeitschulischer Form auf die Berufsausbildung wird im Abschlusszeugnis entsprechend vermerkt. Das BGJ in vollzeitschulischer Form dauert ein Schuljahr.

Das BGJ in vollzeitschulischer Form ist in folgende Berufsfelder und Schwerpunkte gegliedert: Wirtschaft und Verwaltung mit den Schwerpunkten Absatzwirtschaft und Kundenberatung, Bürowirtschaft und kaufmännische Verwaltung, Recht und öffentliche Verwaltung, Metalltechnik mit den Schwerpunkten Fertigungs- und spanende Bearbeitungstechnik, Installations- und Metallbautechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Holztechnik, Textiltechnik und Bekleidung, Chemie, Physik und Biologie mit den Schwerpunkten Laboratoriumstechnik, Produktionstechnik, Drucktechnik mit den Schwerpunkten Druckvorlagen und Druckformherstellung, Drucktechnik und Druckverarbeitung, Buchbinderei, Farbtechnik und Raumgestaltung, Gesundheit, Körperpflege, Ernährung und Hauswirtschaft mit den Schwerpunkten Gastgewerbe und Hauswirtschaft, Back- und Süßwarenherstellung, Fleischverarbeitung, Agrarwirtschaft mit den Schwerpunkten Tierischer und Pflanzlicher Bereich, Fahrzeugtechnik.

 Zugangsvoraussetzungen und Aufnahme

In das vollzeitschulische BGJ können Schüler aufgenommen werden, die ihre gesetzliche Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, den Hauptschulabschluss nachweisen können, eine Berufsfeldentscheidung getroffen haben, noch kein BGJ in einem anderen Berufsfeld absolviert haben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Über begründete Ausnahmefälle entscheidet die Schulleitung.

Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern über die bisher besuchte Schule bis spätestens 30. April.