Welche Ausbildung ist förderungsfähig? Ausbildungsförderung wird geleistet beim Besuch von:
weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10,
Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z.B. Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10; (die Förderungsfähigkeit setzt gemäß § 2 Abs.1 Nr. 2 BAföG voraus, dass in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht wird),
Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
Berufsfachschul- und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht vor-aussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
Höheren Fachschulen und Akademien, Hochschulen
Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen – sogenannte Ausbildungen im dualen System – können nach dem BAföG nicht gefördert werden, dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule (§ 2 BAföG).
Ob jemand konkret BAföG bekommen kann, ist leider nicht einfach zu beantworten, da es viele Regelungen und Berechtigungskriterien zu beachten gilt. Daher wenden Sie sich bitte an die angegebene zuständige Stelle: http://www.bafoeg.bmbf.de, Bundesministerium für Bildung und Forschung.