Zum Besuch verschiedener weiterführender allgemeinbildender und berufsbildender Schulen (im Allgemeinen ab Klasse 11) besteht die Möglichkeit der Ausbildungsförderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Auskünfte über die Förderung erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung, die in den kreisfreien Städten (Stadtverwaltung) und in den Landkreisen (Landratsamt) eingerichtet wurden. Dort kann auch der Förderantrag gestellt werden.
Ein Informationsangebot vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finden Sie unter http://www.bafoeg.bmbf.de
Die Broschüre BAföG mit Gesetzestext gibt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. Sie kann schriftlich angefordert werden unter der Anschrift:
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Broschürenstelle –
Heinemannstraße 2 in 53175 Bonn; Fax-Nr.: 0228/573601