Jahresarbeiten im Gymnasium können in die Abiturprüfung eingebracht werden. Besondere Lernleistungen wie Jahresarbeiten oder umfassende Beiträge aus einem vom Land gefördertem Wettbewerb können in die Abiturprüfung anstelle des fünften Abiturprüfungsfaches eingebracht werden. Ein Kurs, der mit null Punkten bewertet worden ist, gilt als nicht besucht.