Die FOS baut auf dem Mittleren Abschluss auf und führt nach einer beruflichen Qualifikation oder in Kombination mit einem betrieblichen Praktikum zur Fachhochschulreife. Die FOS ist gegliedert in die Fachrichtungen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Sozialwesen. Innerhalb der Fachrichtungen Technik und Wirtschaft können Schwerpunkte gebildet werden. Die FOS wird in zwei Formen angeboten. In der zweijährigen Form (A) wird in der Jahrgangsstufe 11 in Teilzeit und in der Jahrgangsstufe 12 in Vollzeit unterrichtet. In der Jahrgangsstufe 11 findet an zwei Wochentagen Unterricht statt. An den anderen Tagen wird ein einschlägiges, gelenktes Praktikum in Betrieben, Behörden usw. absolviert. In der Form (B), die eine einschlägige Berufsausbildung voraussetzt, wird der Unterricht in der Jahrgangsstufe 12 in Regel in Vollzeitform angeboten, seltener in Teilzeit (4 Semester).
Aufnahmevoraussetzungen und Zulassungsverfahren
In die FOS Form A kann aufgenommen werden, wer:
den Mittleren Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer, Deutsch, Mathematik und Englisch erwirbt, wobei keines der genannten Fächer schlechter als ausreichend sein darf oder das Zeugnis der Versetzung in die 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe erhält,
die Eignungsfeststellung der abgebenden Schule besteht,
die schriftliche Zusage hat, dass die fachpraktische Ausbildung sicher gestellt ist,
eine Bescheinigung über die Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit oder Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule nachweist.
Der Mittlere Abschluss kann nachgewiesen werden durch: 1. Abschlusszeugnis der Realschule oder 2. ein Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule oder 3. ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
In die FOS Form B kann aufgenommen werden, wer folgende Nachweise erbringt:
die voran genannten Voraussetzungen und
die Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf oder den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst.
Nicht hinreichende Noten können durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 oder durch eine staatliche Prüfung eines einschlägigen, mindestens zweijährigen Ausbildungsberufs mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 ersetzt werden.
Bei der Aufnahme in die Form B kann an die Stelle einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf treten. Unter einem einschlägigen Beruf ist ein Beruf zu verstehen, der aufgrund des Berufsprofils einer Fachrichtung der FOS zugeordnet werden kann oder kein anerkannter Ausbildungsberuf ist, für den aber mindestens zweijährige systematische Ausbildung erfolgt ist und dessen inhaltliche Ausrichtung einer Fachrichtung entspricht.
Der Antrag auf Zulassung zur FOS ist bei der beruflichen Schule, an der die gewählte FOS eingerichtet ist, bis spätestens zum 31. März zu stellen.