Gymnasium

Aufgabenstellung in der Mittelstufe

Das Gymnasium führt in der Mittelstufe aufgrund seiner Aufgabenstellung und Gliederung die Schüler zum studienqualifizierenden Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe hin. Die praxisbezogene Grundbildung und die Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt muss diese auch dazu befähigen, unmittelbar in berufsqualifizierende Bildungsgänge einzutreten oder in andere studienqualifizierende Bildungsgänge überzugehen.

 Fremdsprachenangebot

Die Schule gestaltet das Fremdsprachenangebot nach den Bestimmungen der Stundentafel für die Mittelstufe zur Sprachenfolge. Die erste Fremdsprache muss mindestens bis zur Jahrgangsstufe 9 betrieben werden. Die zweite für alle Schülerinnen und Schüler verbindliche Fremdsprache wird in der Regel ab der Jahrgangsstufe 6 angeboten. Die Wahl der Fremdsprachen treffen die Eltern im Rahmen des der Schule möglichen Angebots; sie ist bis zur Jahrgangsstufe 9 verbindlich. In den Jahrgangsstufen 8 und 9 ist im Rahmen des Wahlunterrichts die Möglichkeit gegeben, eine dritte Fremdsprache zu erlernen, die in der Regel in der Oberstufe fortgesetzt werden kann.

Wird in der Jahrgangsstufe 8 eine dritte Fremdsprache im Rahmen des Wahlunterrichts gewählt, muss sie in der Jahrgangsstufe 9 fortgeführt werden; über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Wer in einem Gymnasium mit einem altsprachlichen Schwerpunkt Latein als erste Fremdsprache gewählt hat und in der Jahrgangsstufe 8 Griechisch wählt, ist verpflichtet, Griechisch bis zum Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe zu betreiben; Griechisch wird dann

Für die Schülerinnen und Schüler, die keine dritte Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 8 und 9 erlernen, muss die Schule anbieten, der die Ausprägung individueller Neigungen und Schwerpunkte im Rahmen des Bildungsangebots der Schule oder des Schulprofils ermöglicht. Dazu können auch Förder- oder Differenzierungsstunden gehören.

Wahlpflichtunterricht

Die Gestaltungsmöglichkeiten, die der Wahlpflichtunterricht bietet, kann die Schule nutzen, um durch Schwerpunktsetzungen ein eigenes Schulprofil zu entwickeln.

Der Wahlpflichtunterricht soll den Schülern die Ausprägung individueller Neigungen und Schwerpunkte im Rahmen des Bildungsangebotes der Schule ermöglichen. Wahlpflichtunterricht wird in Lerngruppen (Kursen) unterrichtet. Vorrangig sind Informatik und die Hinführung zur Arbeitswelt sowie die Fächer zu berücksichtigen, die in den Jahrgangsstufen 9 und 10 nicht unterrichtet werden. Im Rahmen eines musischen Angebotes können auch Schultheaterkurse und darstellendes Spiel aufgenommen werden. Die Einrichtung fachübergreifender Kurse ist möglich.

Verkürzter gymnasialer Bildungsgang (G8) und der neunjährige gymnasiale Bildungsgang (G9)

 Wahlmöglichkeiten neben den kooperativen Gesamtschulen nun auch die Gymnasien?

Die Wahlmöglichkeit zwischen G8 oder G9 an Gymnasien kam ab dem Schuljahresbeginn 2013/14 und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden. Nach Inkrafttreten der Schulgesetzänderung gelten dafür die gleichen Voraussetzungen für Gymnasien, wie für die kooperativen Gesamtschulen. Im Grundsatz gilt, dass sich die Schulen als Ganzes für G9 entscheiden können. Die Umstellung erfolgt beginnend ab der Jahrgangsstufe fünf.