Die IGS berücksichtigt besonders die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, die Breite der individuellen Begabungen und Neigungen sowie der Unterschiede in der Lernsituation, im Lernverhalten und der kulturellen Herkunft der Schüler. Sie hat die Aufgabe, durch gemeinsame Lernerfahrungen das gegenseitige Verstehen zu fördern,
die Bereitschaft zu sozialem Handeln und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit von Menschen unterschiedlicher Lern- und Lebensbedingungen weiterzuentwickeln.
Sie ist durch gemeinsamen Kernunterricht und Unterricht in Kursen, die nach Anspruchshöhe, Begabung und Neigung differenziert werden, gekennzeichnet.
Diese Unterrichtsorganisation ermöglicht den Schülern, in individueller Bestimmung des Bildungsweges, die Bildungsgänge der Sekundarstufe zu verfolgen, und erleichtert die Korrektur dazu getroffener Entscheidungen.
Unterricht und Unterrichtsorganisation
Im Kernunterricht lernen Schüler mit unterschiedlichen Begabungen, Lernvoraussetzungen, Neigungen und Interessen gemeinsam. Durch das gemeinsame Lernen sollen soziale Lernprozesse und durch innere Differenzierung die individuellen Fähigkeiten der Schüler entwickelt werden. Die äußere Differenzierung dient wie die innere der Entwicklung der individuellen Fähigkeiten und Neigungen der Schüler. Die Fachleistungsdifferenzierung erfolgt auf zwei Anspruchsebenen (E -Erweiterungskurs,
G -Grundkurs) oder auf drei Anspruchsebenen (A-, B- und C-Kurs). In dem jeweils erstgenannten Kurs werden die höchsten Anforderungen gestellt.
Vorrücken und Abschlussqualifikationen
Die Schüler rücken ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe auf. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird die Entscheidung über die angestrebte Abschlussqualifikation vorbereitet. Ab der Jahrgangsstufe 8 wird den Eltern jährlich schriftlich mitgeteilt, welcher Abschluss dem Schüler nach dem gegenwärtigen Leistungsstand voraussichtlich zuerkannt werden kann.
Bildungsabschluss- und kursbezogene Klassen
Bestehen an einer IGS abschlussbezogene Klassen, erhalten die Eltern zusätzlich zum Zeugnis am Ende des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 8 eine schriftliche Information über den Leistungsstand der Schüler. Der mittlere Abschluss an einer IGS berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe und das berufliche Gymnasium.