Die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung sind Bestandteil der Berufsschule. Sie richten sich an Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ziel, Schülern den Übergang in die Berufsausbildung, in weiterführende Bildungsgänge oder in Arbeitsverhältnisse zu erleichtern. Im BVJ werden Allgemeinbildung und berufliche Basisqualifikationen vermittelt. Innerhalb des berufsbildenden Lernbereichs können zudem Qualifizierungsbausteine erworben werden. Die Schüler können innerhalb dieser Schulform den Abschluss der Bildungsgänge erwerben. Zusätzlich kann ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss in Form des einfachen oder des qualifizierenden Hauptschulabschlusses erworben werden. Das BVJ schließt mit einer Prüfung ab.
Die Bildungsgänge werden entsprechend den Zugangsvoraussetzungen der Schüler in Vollzeit- oder in Teilzeitform organisiert. In der Vollzeitform dauert die Ausbildung ein Jahr, in der Teilzeitform zwei Jahre. Das BVJ kann auch in Verbindung mit anderen schulischen oder außerschulischen Maßnahmen durchgeführt werden.
Voraussetzungen zur Aufnahme
In das BVJ in Vollzeitform werden Jugendliche aufgenommen, die noch der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen und mindestens das 8. Schuljahr in einer allgemeinbildenden Schule besucht haben. Jugendliche, die bereits die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und in keinem Berufsausbildungsverhältnis stehen, können – durch Teilnahme an den Bildungsgängen in Teilzeitform – gefördert werden. Dies gilt für Jugendliche und junge Erwachsene entsprechend, die in das Eingangsverfahren oder in den Arbeitstrainingsbereich der Werkstätten für Behinderte aufgenommen worden sind. Die Anmeldung in die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Vollzeit- und Teilzeitform erfolgt spätestens bis zum 30. April schriftlich über die abgebende Schule.