Schülerbeförderung

Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, die kreisfreien Städte und die Landkreise für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler der allgemeinbildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und für die Schüler, welche die Grundstufe der Berufsschule, das erste Jahr der besonderen Bildungsgänge an der Berufsschule oder einer Berufsfachschule besuchen, durch deren Besuch die Vollzeitschulpflicht erfüllt werden kann. Hingegen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen Träger der Schülerbeförderung für die Schüler, die von ihm unterhaltene Sonderschulen besuchen.