Fachschule, Zweijährige Fachschule

Zweijährige Fachschule

Zweijährige Fachschulen bauen auf Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen oder vergleichbaren Qualifikationen auf und führen zu einem schulischen Berufsabschluss. Diese Fachschulen sind in Fachrichtungen (FaRi) und Schwerpunkte (SP) gegliedert. Sie gliedern sich nach den Fachbereichen Gestaltung, Technik und Wirtschaft. Die Ausbildung dauert vier Ausbildungshalbjahre, in Teilzeitform sechs oder acht Ausbildungshalbjahre.

Abschlüsse und Qualifikationen

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung können Studierende je nach vorherigem Bildungsabschluss entweder den Mittleren Abschluss oder nach Teilnahme an Zusatzunterricht und Bestehen einer zusätzlichen Prüfung die Fachhochschulreife erwerben. Mit der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt wird Studierenden, die bei Aufnahme in die Zweijährige Fachschule den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen, der Mittlere Abschluss zuerkannt, wenn sie in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens ausreichende Leistungen erreichen. Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird Studierenden, die bei Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt den Mittleren oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen, die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn sie in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik der Abschlussprüfung mindestens ausreichende Leistungen erreichen.

Absolventen der Fachschule haben die Möglichkeit, nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung eine Ergänzungsprüfung in einer weiteren Fachrichtung oder in einem weiteren Schwerpunkt des gleichen Fachbereiches abzulegen. Studierende können nach erfolgreicher Teilnahme am Unterricht in den Fächern Berufs- und Arbeitspädagogik I und II durch eine Zusatzprüfung den Nachweis erbringen, dass sie über die Kenntnisse nach der für die jeweilige Fachrichtung einschlägigen Ausbilder-Eignungsverordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung verfügen.

Dauer, Organisationsformen

Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit- oder Teilzeitform. Sie dauert in Vollzeitform vier Ausbildungshalbjahre, in Teilzeitform sechs oder acht Ausbildungshalbjahre. Vollzeit- und Teilzeitform sollen sich in der Gesamtstundenzahl entsprechen. Die Ausbildung gliedert sich in beiden Organisationsformen in zwei Ausbildungsabschnitte.

Der Übergang von einer Organisationsform in eine andere ist grundsätzlich nur nach dem ersten Ausbildungsabschnitt möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

 Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahme in die Zweijährige Fachschule setzt den Abschluss in einem nach Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder dem Recht der Länder anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf, eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und den Abschluss der Berufsschule voraus. Bei der Teilzeitform kann die erforderliche berufliche Tätigkeit während der Fachschulausbildung abgeleistet werden.

Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können, sofern sie eine mindestens siebenjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen, mit einer Feststellungsprüfung ihre fachliche Eignung nachweisen. Die Feststellungsprüfung wird von der beruflichen Schule durchgeführt, an der die Aufnahme beantragt wird. Die Aufnahme ist bei der Schulleitung bis spätestens sechs Monate vor Beginn des ersten Ausbildungshalbjahres zu beantragen. Dem Antrag sind die vorgeschriebenen Unterlagen beizufügen.